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Stand · 04. November 2026
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Tarifvertrag

TVöD-K – Krankenhäuser (Pflege, ver.di)

Bundesweit: In Kraft, Laufzeit bis 31.03.2027 (147 Tage)

Gewerkschaft
ver.di / dbb tarifunion
Arbeitgeber
VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände)
Regionen
1
Betroffene Bundesländer
Bundesweit – alle 16 Bundesländer Bundesland-Übersicht →

Aktuelle Entwicklungen

Zu diesem Tarifvertrag liegen derzeit keine aktuellen Meldungen zu Verhandlungen oder Streiks vor.

Tarifvertrag und Verhandlungspartner

Der TVöD-K ist die Sparte des Tarifvertrags öffentlicher Dienst für kommunale Krankenhäuser. Er gilt für rund 750.000 Beschäftigte im nicht-ärztlichen Bereich – Pflege­fachkräfte, Pflegehelfer:innen, MTRA, Funktionsdienste, Reinigungs- und Service­personal, Verwaltung und Technik in kommunalen Klinik­ betrieben.

Verhandelt wird zwischen ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber­verbände (VKA). Die ärztlichen Beschäftigten an denselben Häusern haben einen eigenen Tarifvertrag (TV-Ärzte/VKA), der vom Marburger Bund verhandelt wird – diesen gibt es als eigene Familie hier auf streikwarner.de.

Worum es im aktuellen Tarifkonflikt geht

Der TVöD-K folgt der TVöD-Hauptrunde. Mit dem Abschluss vom 6. April 2025 gelten auch im Krankenhaus­bereich die allgemeinen Erhöhungen:

  • ab 1. April 2025: +3,0 Prozent, mindestens 110 Euro
  • ab 1. Mai 2026: weitere +2,8 Prozent
  • Laufzeit bis 31. März 2027

Während der Vertragslaufzeit gilt Friedenspflicht. Die nächste reguläre Tarifrunde startet voraussichtlich im Winter 2026/27.

Eigenständige TVöD-K-Tarifrunden zur Personal­bemessung und Entlastung in der Pflege wurden in den letzten Jahren in einzelnen Häusern (Charité, Vivantes, Universitätskliniken NRW) geführt; diese sind aber nicht Teil dieses Tarifvertrags und werden in eigenen Familien (sobald modelliert) abgebildet.

Wen ein Streik betrifft

Streiks im kommunalen Krankenhaus-Bereich treffen Patient:innen: geplante Operationen werden verschoben, Behandlungen müssen warten, in extremen Fällen werden ganze Stationen evakuiert. Die Notfall­ versorgung bleibt durch eine Notdienst­vereinbarung gesichert – Notaufnahme, Intensivstation und akute Versorgung laufen weiter, auch wenn das Personal streikt.

Anders als bei kirchlichen Häusern (Caritas, Diakonie – mit AVR-Recht, kein Streikrecht) und privaten Konzernen (Helios, Asklepios, Sana – eigene Tarifverträge) sind nur die kommunalen Krankenhäuser betroffen.

Streikhistorie

Pflege-Tarifkonflikte sind seit Jahren regelmäßig bundesweit sichtbar:

  • 2018: TVöD-Hauptrunde mit Pflege-spezifischen Verbesserungen.
  • 2021/2022: Eigenständige Tarifrunden für Entlastung in den Universitätskliniken NRW und in Berlin (Charité, Vivantes); mehr­ wöchige Streiks führten zu Tarifverträgen Entlastung.
  • 2023: TVöD-Hauptrunde mit Streikwellen in den Krankenhäusern.
  • 2025: Im Rahmen der TVöD-Hauptrunde wieder Warnstreiks; nach Schlichtung Einigung am 6. April 2025.

Solange der laufende Vertrag bis Ende März 2027 gilt, ist die Front ruhig. Bei einzelnen Häusern können aber unabhängig davon Konflikte um Personal­bemessung weitergehen – dort lohnt der Blick auf die jeweilige lokale Berichterstattung.

Hintergrundtext zuletzt geprüft: 25.04.2026

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RegionTypAmpelLaufzeit-EndeLink
Bundesweit ★bundesweitGrün31.3.2027→

Zeitleiste

  1. 06.04.2025 in Kraft

    TVöD-Abschluss vom 06.04.2025: Laufzeit 27 Monate bis 31.03.2027. Pflege und nichtärztliches Personal an kommunalen Krankenhäusern erhalten die allgemeine Entgelt-Erhöhung (+3,0 %, mind. 110€/Monat ab 01.04.2025). Manuelle Korrektur zweier Off-Topic-PMs (AGG, Krankenhausreform) vom 20./26.03.2026, die fälschlich der Familie zugeordnet wurden.

    Quelle

Quellen

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