Wer streikt bei einem Streik im Einzelhandel?
Wenn von einem Streik im Einzelhandel die Rede ist, geht es fast immer um die Tarifrunde für die rund drei Millionen Beschäftigten im deutschen Einzelhandel: Verkäufer:innen, Kassierer:innen, Mitarbeitende in Lager und Logistik, im Verkauf von Lebensmitteln bis Möbeln. Zum Streik aufgerufen wird von der Gewerkschaft ver.di, die die Interessen der Beschäftigten in den Tarifverhandlungen vertritt.
Betroffen sind vor allem die verkaufsstarken Bereiche, in denen ein Ausstand für die Arbeitgeber spürbar wird:
- Supermärkte und Discounter – von der Kasse über die Frischetheke bis zur Warenverräumung
- Kauf- und Warenhäuser sowie große Textil- und Modeketten
- Möbel- und Einrichtungshäuser und der Bau- und Gartenmarkt-Bereich
- Lager und Logistik des Handels – häufig ein besonders wirksamer Streikhebel, weil ohne Nachschub die Filialen leerlaufen
Wer verhandelt miteinander?
Auf Arbeitnehmerseite verhandelt ver.di, auf Arbeitgeberseite die regionalen Handelsverbände, dachverbandlich koordiniert durch den Handelsverband Deutschland (HDE). Der Einzelhandel hat keinen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag, sondern regionale Flächentarifverträge je Tarifgebiet – dazu weiter unten mehr. Verhandelt wird typischerweise über die prozentuale Entgelterhöhung, einen Sockelbetrag für die unteren Lohngruppen und die Laufzeit.
Wer streikt nicht mit?
- Nicht tarifgebundene Unternehmen. Viele Handelsketten sind aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten oder in eine tariffreie „OT-Mitgliedschaft" gewechselt. Ihre Beschäftigten werden von ver.di zwar umworben, ein Streik entfaltet dort aber weniger unmittelbaren Druck.
- Selbstständige Kaufleute und Franchise-Betriebe. Viele Edeka- und Rewe-Märkte werden von selbstständigen Kaufleuten geführt, die eigene Arbeitsbedingungen setzen und oft nicht tarifgebunden sind.
- Kleine inhabergeführte Läden ohne ver.di-organisierte Belegschaft bleiben in aller Regel außen vor.
Welche Handelsketten und Supermärkte werden bestreikt?
Die ehrliche Antwort vorweg: Bestreikt wird immer nur dort, wo ver.di konkret zum Ausstand aufruft und genügend Beschäftigte mitmachen. Ein Aufruf trifft nie „den gesamten Einzelhandel" auf einmal, sondern ausgewählte Standorte und Regionen. In vergangenen Tarifrunden standen immer wieder große, tarifgebundene Arbeitgeber im Fokus – etwa Kaufland, Rewe-Regiemärkte, Edeka-Regiebetriebe, H&M, C&A, Ikea oder Galeria. Ob eine bestimmte Filiale an einem bestimmten Tag betroffen ist, entscheidet sich lokal.
Für Sie als Kund:in heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Aussagen wie „Kaufland streikt heute" – eine Filiale in der einen Stadt kann bestreikt sein, während der Markt zwei Orte weiter normal öffnet. Zuverlässige Quellen sind die lokalen ver.di-Bezirksseiten, Aushänge am Markt und bei größeren Wellen die regionale Presse.
Was ist ein Warnstreik im Supermarkt?
Der Warnstreik ist die mit Abstand häufigste Streikform im Einzelhandel. Er ist zeitlich begrenzt – oft nur wenige Stunden bis ein Tag – und soll während einer laufenden Tarifrunde den Druck auf die Arbeitgeberseite erhöhen, ohne gleich in einen unbefristeten Arbeitskampf zu gehen. Ein Warnstreik im Supermarkt wird gern in die umsatzstarken Zeiten gelegt: den späten Nachmittag, den Samstag, die Wochen vor Weihnachten.
Was Sie im bestreikten Markt erleben, hängt von der Streikbeteiligung ab. Möglich ist alles zwischen:
Dünne Besetzung. Der Markt bleibt geöffnet, aber nur wenige Kassen sind besetzt, die Frischetheke ist zu, Regale werden nicht nachgefüllt. Rechnen Sie mit Wartezeiten.
Vollständige Schließung. Bei hoher Beteiligung oder in kleineren Filialen bleibt der Markt für den Streiktag ganz geschlossen. Ein Zettel an der Tür weist meist darauf hin.
Warum der Einzelhandel regional verhandelt wird
Anders als etwa der öffentliche Dienst kennt der Einzelhandel keinen einzigen bundesweiten Tarifvertrag, sondern eine Reihe von regionalen Tarifgebieten. Verhandelt wird Land für Land – die Ergebnisse orientieren sich zwar aneinander, fallen aber nicht überall gleichzeitig und nicht überall gleich aus. Deshalb kann in einem Bundesland bereits ein Abschluss stehen, während im Nachbarland noch gestreikt wird.
Für die Frage „Bin ich betroffen?" lohnt daher der Blick auf das eigene Bundesland. Häufig nachgefragt werden zum Beispiel:
- Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen – das größte Tarifgebiet mit den meisten Beschäftigten
- Einzelhandel in Hessen – mit den Ballungsräumen Frankfurt und Rhein-Main
- Einzelhandel in Thüringen – wie die ostdeutschen Gebiete oft mit eigenem Verhandlungsverlauf
Über die Bundesland-Übersicht finden Sie den Streikstatus für alle 16 Länder. Welche konkreten Bundesländer im aktuellen Konflikt Streikauswirkungen hätten, sehen Sie auf der Detailseite zur Einzelhandels-Tarifrunde.
Ihre Rechte als Kund:in bei einem Streik
Geld zurück, weil der Supermarkt zu ist?
Die ehrliche Antwort: Nein. Als Kund:in haben Sie keinen Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch, wenn ein Markt streikbedingt geschlossen ist, verkürzt öffnet oder Ware fehlt. Ein Streik ist rechtlich kein Mangel einer Leistung, die Sie bereits bezahlt haben – anders als etwa bei einer ausgefallenen Bahnfahrt, für die es Fahrgastrechte gibt. Für den vergeblichen Weg zum geschlossenen Supermarkt gibt es keinen Ersatz.
Bereits bezahlte oder bestellte Ware können Sie selbstverständlich weiterhin abholen, sobald der Markt wieder geöffnet hat, und Umtausch- sowie Rückgaberechte gelten unverändert. Nur einen zusätzlichen Anspruch, weil Sie streikbedingt nicht einkaufen konnten, gibt es nicht.
Ist der Streik überhaupt rechtmäßig?
Beschäftigte im Einzelhandel haben das volle Streikrecht. Ein Streik ist zulässig, sobald der bestehende Tarifvertrag gekündigt ist und die Verhandlungen laufen oder gescheitert sind. Solange ein Tarifvertrag läuft, gilt die relative Friedenspflicht – dann sind Streiks über die geregelten Inhalte unzulässig. Mehr dazu im Ratgeber Friedenspflicht.
Wie lange dauern Streiks im Einzelhandel?
Der typische Warnstreik dauert Stunden bis einen Tag. Innerhalb einer Tarifrunde werden solche Warnstreiks in mehreren Wellen wiederholt, verteilt über Wochen und über wechselnde Standorte, damit der Druck erhalten bleibt, ohne die Streikkasse zu überlasten. Eine einzelne Filiale ist also selten viele Tage am Stück betroffen – wahrscheinlicher ist, dass sie in einer Tarifrunde mehrfach für je einen Tag bestreikt wird.
Unbefristete Erzwingungsstreiks nach einer Urabstimmung, wie man sie aus anderen Branchen kennt, sind im Einzelhandel eher die Ausnahme. Die Auseinandersetzung wird überwiegend über wiederholte Warnstreiks geführt. Besonders intensiv wird es traditionell im Weihnachtsgeschäft, wenn ein Ausstand die Arbeitgeber am empfindlichsten trifft.
Warum im Einzelhandel gestreikt wird
In den Tarifrunden geht es zum einen ums Geld: um die prozentuale Entgelterhöhung und um einen festen Sockelbetrag, der gerade den unteren Lohngruppen überproportional hilft. Zum anderen – und das ist der strukturelle Dauerkonflikt der Branche – geht es um die Tarifbindung selbst.
Immer mehr Handelsunternehmen treten aus dem Arbeitgeberverband aus oder wählen eine tariffreie OT-Mitgliedschaft. Der Flächentarifvertrag gilt dann für ihre Beschäftigten nicht mehr automatisch. ver.di fordert deshalb regelmäßig eine Allgemeinverbindlicherklärung, die den Tarif für alle Unternehmen der Branche verbindlich machen würde. Die Warnstreiks sollen den Druck erhöhen, bessere Abschlüsse und eine breitere Tarifbindung durchzusetzen.
Wann mit einem Streik rechnen?
Tarifrunden im Einzelhandel laufen üblicherweise alle ein bis zwei Jahre. Auf streikwarner.de zeigt die Ampel den aktuellen Stand: Grün = Friedenspflicht aktiv, Gelb = Vertrag läuft bald aus oder erste Verhandlungsrunde, Orange = Verhandlungen gescheitert oder Warnstreiks gerade gewesen, Rot = Streiks laufen aktuell oder stehen unmittelbar bevor.
Wer plant – etwa den Großeinkauf vor einem Feiertag – kann die Ampel als Orientierung nehmen. Weil der Einzelhandel regional verhandelt wird und Warnstreiks einzelne Filialen treffen, lohnt im Zweifel aber immer der kurze Blick auf die lokale ver.di-Seite oder ein Anruf beim Markt.
Häufige Fragen
Ist mein Supermarkt heute bestreikt? ↓
Das lässt sich pauschal nicht sagen – Warnstreiks im Einzelhandel treffen einzelne Filialen und wechseln oft von Tag zu Tag. Bestreikt wird dort, wo ver.di zum Ausstand aufruft und genügend Beschäftigte mitmachen. Verlässlich erfahren Sie den Stand über die lokale ver.di-Bezirksseite, über Aushänge am Markt oder – bei größeren Streikwellen – über die regionale Presse. Die Ampel oben zeigt, ob im Tarifgebiet gerade überhaupt ein Streikrisiko besteht.
Welche Handelsketten sind von Streiks betroffen? ↓
Grundsätzlich alle Unternehmen, die dem Flächentarifvertrag des Einzelhandels unterliegen oder deren Beschäftigte ver.di-organisiert sind – etwa Kaufland, Rewe, Edeka-Regiebetriebe, H&M, C&A, Ikea oder Galeria. Bestreikt wird aber immer nur dort, wo ver.di konkret aufruft. Selbstständige Edeka- und Rewe-Kaufleute oder Franchise-Betriebe sind häufig nicht tarifgebunden und daher seltener betroffen.
Bekomme ich im Streikfall mein Geld zurück? ↓
Nein. Als Kund:in haben Sie keinen Erstattungsanspruch, wenn ein Supermarkt streikbedingt geschlossen ist, kürzere Öffnungszeiten hat oder Regale nicht aufgefüllt sind. Ein Streik ist rechtlich kein Mangel einer Leistung, die Sie bezahlt haben – anders als etwa eine ausgefallene Bahnfahrt. Bereits bezahlte Ware können Sie natürlich abholen oder wie üblich zurückgeben; ein Anspruch auf Entschädigung für den vergeblichen Einkaufsweg besteht aber nicht.
Wie lange dauern Streiks im Einzelhandel? ↓
Warnstreiks dauern meist einen Tag, manchmal auch nur einige Stunden über die verkaufsstarke Mittags- oder Nachmittagszeit. In einer laufenden Tarifrunde werden sie in mehreren Wellen wiederholt, oft an unterschiedlichen Standorten. Länger andauernde, unbefristete Erzwingungsstreiks nach einer Urabstimmung sind im Einzelhandel eher selten – die Auseinandersetzung läuft überwiegend über wiederholte Warnstreiks.
Warum wird im Einzelhandel überhaupt gestreikt? ↓
In den Tarifrunden geht es meist um die prozentuale Entgelterhöhung, einen Mindestbetrag für die unteren Lohngruppen und um die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags. Ein Kernthema ist die sinkende Tarifbindung: Immer mehr Unternehmen treten aus dem Arbeitgeberverband aus oder in eine tariffreie Mitgliedschaft (OT), sodass der Flächentarifvertrag für viele Beschäftigte nicht mehr automatisch gilt. Warnstreiks sollen den Druck in den Verhandlungen erhöhen.
Bleiben bestreikte Supermärkte ganz geschlossen? ↓
Nicht unbedingt. Ob eine Filiale komplett schließt, hängt davon ab, wie viele Beschäftigte sich am Streik beteiligen. Häufig bleibt der Markt geöffnet, arbeitet aber mit dünner Besetzung: längere Wartezeiten an den Kassen, geschlossene Frischetheken, nicht aufgefüllte Regale. Bei hoher Streikbeteiligung oder in kleineren Filialen kommt es auch zu vollständigen Schließungen für einen Tag.
Gilt der Tarifvertrag für alle Einzelhandelsbeschäftigten? ↓
Nein, und genau das ist der Streitpunkt vieler Tarifrunden. Der Flächentarifvertrag Einzelhandel gilt nur für Beschäftigte von Unternehmen, die Mitglied im regionalen Handelsverband sind und tarifgebunden bleiben. Viele Ketten sind ausgetreten oder in eine OT-Mitgliedschaft gewechselt. Für deren Beschäftigte gelten die Tarifwerte nur, wenn sie einzelvertraglich vereinbart oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Werden Warnstreiks im Einzelhandel vorher angekündigt? ↓
Gegenüber dem Arbeitgeber ja, gegenüber der Kundschaft oft nur kurzfristig. ver.di ruft die Beschäftigten in der Regel ein bis zwei Tage vorher auf, teils erst am Vortag. Für Sie als Kund:in heißt das: Ein bestreikter Markt fällt meist ohne große Vorwarnung auf. Größere, koordinierte Streikwellen – etwa im Weihnachtsgeschäft – werden dagegen häufig vorab über die Presse kommuniziert.
Weitere Quellen auf streikwarner.de
- Einzelhandel Tarifrunde – aktueller Stand und Verhandlungsverlauf.
- Was ist die Friedenspflicht?
- Was tun bei Streik?