Wer streikt bei einem Kita-Streik?
Wenn von einem „Kita-Streik" die Rede ist, geht es fast immer um den Sozial- und Erziehungsdienst – einen Tarifbereich mit rund 200.000 Beschäftigten in kommunalen Einrichtungen. Konkret betroffen sind:
- Erzieher:innen in Krippen, Kitas und Horten
- Sozialpädagog:innen in Jugendzentren, Beratungsstellen und sozialen Diensten
- Heilerziehungspfleger:innen in Wohnstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Sozialarbeiter:innen in Jugendämtern, Schulsozialarbeit und Familienberatung
Sie alle fallen unter den TVöD-SuE – den Anhang zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für den Sozial- und Erziehungsdienst. Verhandelt wird zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden (zusammengefasst in der VKA) auf der einen Seite und ver.di sowie der GEW auf der anderen.
Wer streikt nicht mit?
- Kirchliche Träger wie Caritas, Diakonie und die jüdischen Wohlfahrtsverbände haben eigene Arbeitsrechtsregelungen (AVR, ARK). Streiks sind dort rechtlich umstritten und in der Praxis selten.
- Privat-gewerbliche Kitas haben individuelle Arbeitsverträge oder Haustarifverträge – sie sind in TVöD-Streiks nicht eingebunden.
- Eltern-Initiativen mit angestelltem Personal fallen meist auch nicht unter den TVöD und betreuen während eines Streiks normal weiter.
- Tagespflege (Tagesmütter und -väter) ist freiberuflich organisiert und nicht Teil des Tarifkonflikts.
Was passiert bei einem Kita-Streik?
Ein Streik kann unterschiedlich weitreichend sein. In den meisten Fällen gibt es zwei Modi:
Vollstreik. Die Beschäftigten legen die Arbeit komplett nieder. Die Kita bleibt geschlossen, in einigen Trägern werden ein paar Mitarbeitende aus der Verwaltung an der Tür stehen, um Eltern wegzuschicken. Vollstreiks sind eher selten und werden als deutliches Eskalationssignal eingesetzt.
Streik mit Notbetreuung. Häufiger ist dieses Modell: ein Teil der Beschäftigten arbeitet weiter und betreut eine reduzierte Anzahl von Kindern. Welche Kinder Anspruch haben, entscheidet der Träger – meist nach klaren Kriterien.
Historische Beispiele
Die SuE-Tarifrunden der letzten Jahre kannten unterschiedliche Streikintensitäten:
- 2015: der bislang längste Kita-Streik in der Geschichte der Bundesrepublik. Über vier Wochen lang waren Kitas in mehreren Bundesländern komplett oder mit Notbetrieb betroffen. Am Ende einigte man sich nach einer Schlichtung auf eine deutliche Aufwertung des Tarifs.
- 2020: coronabedingt nur kurze Warnstreiks, schnelle Tarifeinigung.
- 2022: in der Tarifrunde rund um Belastung und Personalbemessung mehrere Warnstreiks von drei bis fünf Tagen.
- 2024: Tarifrunde für die Übernahme der TVöD -Erhöhung mit kürzeren Warnstreiks, bevor eine Einigung erfolgte.
Rechte für Eltern bei einem Kita-Streik
Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung?
Die ehrliche Antwort: meistens nicht. Auf den Anspruch aus § 616 BGB (Lohnfortzahlung bei unverschuldeter, kurzfristiger Verhinderung) können Sie sich zwar grundsätzlich berufen – die Vorschrift ist aber in nahezu allen Tarifverträgen und vielen Arbeitsverträgen ausdrücklich abbedungen. Im öffentlichen Dienst gilt sie für bis zu zwei Tage, dann ist Schluss.
Das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V greift nur, wenn Ihr Kind tatsächlich krank ist – ein Streik fällt nicht darunter.
In der Praxis bieten viele Arbeitgeber bei Kita-Streiks Kulanz-Lösungen an: Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, Möglichkeit zur Kindbetreuung am Arbeitsplatz, Verschiebung von Urlaub aus laufendem Anspruch. Klären Sie das frühzeitig mit Ihrer Personalabteilung.
Notbetreuung beanspruchen
Ein pauschaler Anspruch auf Notbetreuung bei Streik existiert nicht. In der Praxis bieten viele kommunale Träger eine Notbetreuung an, die typischerweise priorisiert ist nach:
- Eltern in systemrelevanten Berufen (Pflege, Polizei, Gesundheitsdienste, Energie)
- Alleinerziehende ohne erreichbare Großeltern oder andere Bezugspersonen
- Härtefälle – etwa Kinder mit besonderem Förderbedarf
Anmeldung beim Träger oder der Kita selbst, oft mit kurzer Begründung. Frühzeitig fragen lohnt sich: bei längeren Streiks sind die Notbetreuungsplätze schnell vergeben.
Geld zurück für Kita-Beiträge
Viele kommunale Träger erstatten Elternbeiträge anteilig, wenn die Betreuung streikbedingt ausfiel. Die Regelungen unterscheiden sich pro Stadt:
- Manche erstatten pro Streiktag anteilig.
- Andere setzen eine Mindestschwelle (z. B. fünf zusammenhängende Tage).
- Bei Notbetreuung wird in der Regel kein Geld zurückgezahlt.
Antrag stellen Sie beim jeweiligen Träger – in der Regel Jugendamt oder Kita-Eigenbetrieb der Stadt. Ein formloses Schreiben oder ein Online-Formular reicht meist.
Was bedeutet ein Streik für die Kinder?
Mehrtägige Schließungen sind für Kinder eine spürbare Veränderung des Alltags. Erzieher:innen, die in den Streiktagen ausnahmsweise zu Hause sind, erklären den Kindern manchmal vorab, warum sie nicht arbeiten – das hilft. Insgesamt zeigen Erfahrungen aus den langen 2015er-Streiks, dass die meisten Kinder die Pause gut wegstecken, vor allem wenn Eltern eine ruhige, klare Kommunikation pflegen.
Im Notbetreuungsbetrieb arbeitet meistens dasselbe Personal, das auch sonst die Kinder kennt – allerdings in zusammengelegten Gruppen mit anderen Kindern. Für jüngere Kinder kann das herausfordernd sein, ist aber bewusst so konstruiert, dass mindestens die fachliche Aufsicht erhalten bleibt.
Wie kommen Familien gut durch eine Kita-Streikwoche?
- Großeltern und Bezugspersonen rechtzeitig fragen – auch für tageweise Wechselunterstützung.
- Notgemeinschaft mit anderen Eltern: vier Familien, die je einen halben Tag Kinder ihrer Bekannten betreuen, schaffen jedem zwei Tage frei.
- Homeoffice mit Kind ist möglich, aber kein Wundermittel – planen Sie konzentrationsärmere Aufgaben für diese Tage ein.
- Tageweise Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber – viele zeigen Kulanz, wenn das Streik-Datum frühzeitig kommuniziert wird.
- Anmeldung zur Notbetreuung sofort nach Bekanntgabe des Streiks, nicht erst am Streiktag selbst.
Wann ist ein Kita-Streik rechtmäßig?
Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen und alle anderen Beschäftigten des SuE-Bereichs sind Angestellte des öffentlichen Dienstes – sie haben das volle Streikrecht. Im Unterschied zu beamteten Lehrkräften an Schulen, denen das Bundesverfassungsgericht 2018 das Streikrecht final abgesprochen hat.
Ein SuE-Streik ist rechtmäßig, wenn der TVöD oder der SuE- Anhang regulär gekündigt ist und Verhandlungen scheitern. Während der Laufzeit eines Tarifs gilt die relative Friedenspflicht. Mehr dazu im Ratgeber Friedenspflicht.
Wann mit einem Streik rechnen?
Tarifrunden im SuE laufen typischerweise alle zwei bis drei Jahre und werden parallel zur großen TVöD-Runde verhandelt. Auf streikwarner.de zeigt die Ampel den aktuellen Stand der Verhandlungen: Grün = Friedenspflicht aktiv, Gelb = Vertrag läuft bald aus oder erste Runde, Orange = Verhandlungen gescheitert oder Warnstreiks gerade gewesen, Rot = unbefristeter Streik droht oder läuft.
Wer plant – etwa eine Reise mit Anschluss an Kita-Tage – kann die Ampel als Orientierung nehmen, ist aber gut beraten, im Zweifel direkt beim eigenen Träger nachzufragen. Lokale Streikbereitschaft kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen.
Häufige Fragen
Welche Kitas streiken überhaupt? ↓
Bei einem Tarifkonflikt im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) streiken die Beschäftigten kommunaler Träger – also Kitas, die direkt von einer Stadt, einem Landkreis oder einem kommunalen Zweckverband betrieben werden. Privat-gewerbliche Träger und kirchliche Träger (Caritas, Diakonie) verhandeln eigene Tarifverträge und streiken in der Regel nicht mit.
Was bedeutet TVöD-SuE konkret? ↓
TVöD-SuE steht für „Tarifvertrag öffentlicher Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst". Das ist der Anhang im großen TVöD, der für rund 200.000 Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Heilerziehungspfleger:innen und Sozialarbeiter:innen kommunaler Träger gilt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist hier nicht zuständig – das ist eine kommunale Angelegenheit.
Habe ich Anspruch auf Notbetreuung in der Kita? ↓
Einen pauschalen Rechtsanspruch auf Notbetreuung bei Streik gibt es nicht. Träger bieten in der Praxis aber oft eine Notbetreuung mit reduziertem Personal an – meist für Eltern in systemrelevanten Berufen, Alleinerziehende und Härtefälle. Die Plätze sind knapp, frühzeitige Anmeldung beim Träger ist entscheidend.
Bekomme ich meine Kita-Beiträge zurück bei einem Streik? ↓
Häufig ja, aber nicht überall. Viele kommunale Träger erstatten Elternbeiträge anteilig zurück, wenn das Kind streikbedingt nicht betreut werden konnte – manche pauschal pro Streiktag, andere erst ab einer gewissen Zahl von Ausfalltagen. Wenden Sie sich an die Verwaltung Ihres Trägers, in der Regel das Jugendamt oder das Kita-Eigenbetrieb der Stadt.
Muss mein Arbeitgeber mich freistellen, wenn die Kita streikt? ↓
Nein, einen pauschalen Freistellungsanspruch bei Kita-Streik gibt es nicht. § 616 BGB („vorübergehende Verhinderung") wird in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen ausgeschlossen. In der Praxis bieten Arbeitgeber bei Kita-Streiks oft Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten an – das ist Kulanz, kein Rechtsanspruch.
Wie lange dauert ein Kita-Streik typischerweise? ↓
Warnstreiks dauern meist ein bis drei Tage und werden in mehreren Wellen wiederholt. Erzwingungsstreiks nach Urabstimmung können wesentlich länger dauern. Der bislang längste Kita-Streik in Deutschland war 2015: bundesweite Streikwellen über vier Wochen, die SuE-Tarifrunde mündete am Ende in einem Schlichterspruch.
Werden Kita-Streiks vorher angekündigt? ↓
Ja. Warnstreiks werden in der Regel ein bis zwei Tage vor Beginn angekündigt, oft direkt durch den Träger an die Eltern per Mail oder über die Kita-App. Erzwingungsstreiks haben einen längeren Vorlauf – nach der Urabstimmung erfolgt eine offizielle Ankündigung mit mehreren Tagen Frist.
Streiken auch Schulen oder Horte? ↓
Schulen unterliegen dem TV-L (Tarifvertrag der Länder), nicht dem TVöD. Lehrer:innen sind außerdem in vielen Bundesländern verbeamtet und dürfen nicht streiken. Horte an Grundschulen oder Ganztagsangebote werden je nach Trägerschaft entweder vom TVöD-SuE oder vom TV-L erfasst – Streiks betreffen also vor allem die kommunal-betriebenen Einrichtungen.
Weitere Quellen auf streikwarner.de
- TVöD-SuE Tarifrunde – aktueller Stand und Verhandlungsverlauf.
- Was ist die Friedenspflicht?
- Was tun bei Streik?