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Stand · 26. Mai 2026
Topic-Hub · Verkehr

Bahnstreik – aktueller Status & Fahrgastrechte

Streikt die Bahn? Fällt mein Zug aus? Bekomme ich mein Sparpreis-Ticket erstattet? Hier finden Sie den aktuellen Stand der drei großen Tarifrunden im deutschen Schienenverkehr – und alle Rechte, die Sie als Fahrgast haben, wenn ein Streik Ihre Reise durchkreuzt.

Aktueller Stand

Streikampel der drei Bahn-Tarifrunden auf streikwarner.de. Die Einschätzung wird automatisch aus Pressemitteilungen der Tarifparteien aktualisiert.

Aktueller Status
Gelb
GDL
GDL-Tarifvertrag Deutsche Bahn AG

DB-Konzern (bundesweit): Tarifrunde-Status: verhandlung

Jüngste Entwicklungen
  • 30. April 2026 · EVG stellt Bedingungen für TEG-Abbedingung mit DB AG und GDL
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Aktueller Status
Grün
EVG
EVG-Konzerntarifvertrag Deutsche Bahn AG

DB-Konzern (bundesweit): In Kraft, Laufzeit bis 31.12.2027 (584 Tage)

Keine aktuellen Pressemeldungen erfasst.

Aktueller Status
Rot
GDL
Wettbewerbsbahnen (GDL)

GDL-Wettbewerbsbahnen (bundesweit): Verhandlungen gescheitert, Streik am 2026-05-28 angekündigt

Jüngste Entwicklungen
  • 21. Mai 2026 · GDL erklärt Tarifverhandlungen mit Saarbahn für gescheitert – Urabstimmung und Streiks beschlossen
  • 21. Mai 2026 · GDL kündigt Streik bei Saarbahn nach gescheiterten Verhandlungen an
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Wer streikt bei der Bahn?

Im deutschen Schienenverkehr gibt es zwei Gewerkschaften, die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Deutschen Bahn AG führen: die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) und die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft). Für die Wettbewerbsbahnen verhandelt die GDL ebenfalls, mit jedem Verkehrsunternehmen einzeln. Wer wann streikt, macht für Reisende einen großen Unterschied.

GDL – Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer

Die GDL ist die kleinere der beiden Gewerkschaften, organisiert aber den entscheidenden Berufsstand: das Fahrpersonal. Vor allem Lokführerinnen und Lokführer, dazu Zugbegleitende, Disponentinnen und Werkstattmitarbeiter. Wenn die GDL streikt, fährt im Kern nichts. Selbst wenn alle anderen Beschäftigten arbeiten würden: ohne Lokführer kein Zug.

Die GDL hat in den vergangenen Jahren mehrfach harte Tarifrunden ausgetragen – 2021 mit insgesamt drei mehrtägigen Streikwellen, 2023/24 in einem langen Konflikt um die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohn. Beide Runden mündeten am Ende in Schlichtungsergebnisse. Die GDL gilt als kampfbereit und ist bekannt dafür, Erzwingungsstreiks bis zur Urabstimmung durchzuziehen.

EVG – Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

Die EVG ist die deutlich größere Gewerkschaft. Sie vertritt die Mehrheit der Bahnbeschäftigten in fast allen Bereichen: vom Stellwerk über die Werkstätten und Verkaufsstellen bis hin zu Teilen des Fahrpersonals. Die EVG schließt auf DB-Konzernebene einen Mehrheits-Tarifvertrag ab, der für viele Tochtergesellschaften gilt.

Streiks der EVG legen den Bahnbetrieb seltener vollständig lahm als GDL-Streiks – aber wenn die EVG zum Beispiel die Stellwerkstechnik mit einbezieht, fallen praktisch alle Züge aus. Im Frühjahr 2023 hat die EVG mit einem deutschlandweiten Warnstreik einen der größten Tarifkampf-Ausfälle seit Jahren ausgelöst.

Wettbewerbsbahnen

Neben der Deutschen Bahn fahren in Deutschland viele andere Eisenbahn-Verkehrsunternehmen: NETINERA, Transdev, abellio (heute SWEG), Cantus, ODEG, FlixTrain und einige mehr. Für deren Beschäftigte verhandelt die GDL gesammelt – als Tarifgemeinschaft Wettbewerbsbahnen. Streiks dort wirken sich regional aus, können aber zentrale Pendlerstrecken erheblich treffen, etwa wenn Transdev mit der Nord-Ost-Verbindung der Berliner ODEG ausfällt.

Welche Züge fallen bei einem Bahnstreik aus?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht – das hängt davon ab, wer streikt und wie weitreichend der Aufruf ist. Faustregeln:

  • Fernverkehr (ICE, IC, EC). Bei einem flächendeckenden Streik der GDL oder EVG fällt der DB-Fernverkehr meist nahezu komplett aus. Die Deutsche Bahn fährt in der Regel ein Notfahrplan, der zwischen 20 und 40 Prozent der Fernverkehrszüge abdeckt.
  • Regionalverkehr (RE, RB). Im Regionalverkehr ist DB Regio der größte Anbieter. Hier sind die Auswirkungen ähnlich wie im Fernverkehr. Auf einigen Strecken fahren Wettbewerbsbahnen, die je nach Streiklage normal weiterfahren.
  • S-Bahnen. Die DB-eigenen S-Bahn-Netze (Berlin, München, Hamburg, Stuttgart, Frankfurt, Hannover, Rhein-Main, Rhein-Neckar) sind bei DB-Streiks regelmäßig mit betroffen. Münchner S-Bahn-Werkstattstreiks sind seltener, aber möglich.
  • Wettbewerbsbahnen. Wenn die GDL bei der Konzernbahn streikt, fahren die meisten Wettbewerber normal weiter. Ein gezielter Streik bei einem Wettbewerber – etwa NETINERA – betrifft nur dessen Strecken.
  • Güterverkehr. DB Cargo ist bei flächigen Streiks ebenfalls betroffen. Für Reisende meist irrelevant – aber für die Wirtschaft ein deutlich spürbarer Faktor.

Konkrete Strecken-Auskünfte gibt der DB-Reiseauskunft auf bahn.de oder die DB-Navigator-App – nicht hier. Wir bilden den Status der Tarifrunde ab, nicht die Echtzeit-Lage Ihrer Verbindung.

Fahrgastrechte bei einem Bahnstreik

Streiks der eigenen Beschäftigten gelten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als höhere Gewalt. Die DB kann sich also nicht darauf berufen, um Fahrgastrechte zu verkürzen. Sie haben dieselben Ansprüche wie bei jeder anderen Verspätung oder Annullierung – Grundlage ist die EU-Verordnung 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr), ergänzt um deutsche Vorschriften.

Erstattung des Ticketpreises

Wenn Ihre konkrete Verbindung streikbedingt ausfällt oder Sie wissen, dass Sie wegen des Streiks Ihre Reise nicht antreten können, haben Sie zwei Optionen:

  1. Reise verschieben oder anders fahren. Bei Streik ist die Zugbindung des Sparpreises aufgehoben. Sie können einen anderen Zug nehmen, ohne aufzuzahlen.
  2. Vollständige Erstattung. Sie bekommen den vollen Ticketpreis zurück – auch bei Sparpreis, Super-Sparpreis und nicht-stornierbaren Aktionstickets.

Verspätungsentschädigung

Kommt Ihr Zug streikbedingt verspätet am Ziel an, gilt die normale Entschädigungsregel:

  • Ab 60 Minuten Verspätung: 25 Prozent des Ticketpreises zurück.
  • Ab 120 Minuten Verspätung: 50 Prozent zurück.

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder als Gutschein – Sie wählen. Bei einer BahnCard 100 oder bei Streckenzeitkarten gibt es pauschale Entschädigungen, die unabhängig vom konkreten Ticketpreis gelten.

Alternative Verkehrsmittel und Mehrkosten

Wenn Sie wegen des Streiks dringend ankommen müssen – etwa zu einem beruflichen Termin oder einer Beerdigung – können Sie auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen und sich die Mehrkosten teilweise erstatten lassen. Der Rahmen ist „zumutbar": ein Mietwagen oder ein Flugticket statt eines ICE-Sparpreises ist nur dann gedeckt, wenn die Reise sonst gar nicht stattfinden kann. Realistisch erstattet werden in der Regel Fernbus-Tickets, ein anderes Bahnticket eines Wettbewerbers (z. B. FlixTrain) oder Taxi-Anschlussfahrten zum Zielort, wenn Ihr Zug nicht mehr fährt. Bewahren Sie die Belege auf – sie gehen mit dem Fahrgastrechte-Formular ein.

Übernachtungskosten

Wenn Ihre Reise wegen des Streiks am Abend unterbrochen wird und eine Weiterfahrt am selben Tag nicht möglich ist, hat die Deutsche Bahn eine Betreuungspflicht. Bis zu 80 Euro Hotelkosten werden in der Regel erstattet, in Einzelfällen auch mehr. Wichtig: Buchen Sie das Hotel selbst und reichen Sie den Beleg mit dem Antrag ein.

BahnCard und Streckenzeitkarte

Bei einer BahnCard 100 oder einer Streckenzeitkarte können Sie anteilig Erstattung verlangen, wenn Ihr Verkehrsmittel über einen längeren Zeitraum streikbedingt nicht nutzbar ist. Die konkrete Berechnung ist komplex – Faustregel: pro Streiktag wird ein Anteil des Tagessatzes erstattet. Wenden Sie sich an das DB Servicecenter Fahrgastrechte oder Ihre Aboabteilung.

Schritt für Schritt: Erstattung beantragen

Egal ob Ticket-Erstattung, Verspätungsentschädigung oder Hotelkosten – der Weg geht über das DB-Fahrgastrechte-Formular:

  1. Formular auf bahn.de/fahrgastrechte oder in der DB-Navigator-App ausfüllen.
  2. Tickets, Belege (Hotel, Taxi, Ersatztransport), bei Verspätung die Verspätungsbescheinigung einscannen oder fotografieren.
  3. Online einreichen oder per Post an die im Formular angegebene Adresse. Online geht in der Regel schneller.
  4. Frist beachten: drei Monate ab Reisetag. Später gestellte Anträge werden abgelehnt.

Eine Quittung über den Antragseingang erhalten Sie per Mail. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen, in Streikphasen mit hohem Antragsaufkommen länger.

Wann ist ein Bahnstreik rechtmäßig?

Ein Bahnstreik ist nur rechtmäßig, wenn ein Tarifvertrag bereits ausgelaufen oder fristgerecht gekündigt wurde. Solange ein Vertrag läuft, gilt die relative Friedenspflicht: zu den darin geregelten Themen darf nicht gestreikt werden. Ein Streik in dieser Zeit wäre rechtswidrig und könnte Schadensersatzansprüche der Bahn nach sich ziehen.

Auch während einer laufenden Schlichtung sind Streiks tabu. Erst nach Ende der Schlichtung ohne Einigung darf die Gewerkschaft wieder zur Urabstimmung aufrufen.

Wenn Sie die rechtlichen Hintergründe genauer verstehen wollen, finden Sie eine ausführliche Erklärung im Ratgeber Friedenspflicht.

Wie lange dauert ein Bahnstreik?

Es gibt grob zwei Streikformen:

Warnstreiks sind kurzzeitige Aktionen, meist 24 bis 48 Stunden, gelegentlich auch nur einige Stunden. Sie sollen Druck auf den Verhandlungstisch erzeugen, ohne den Bahnbetrieb über Wochen lahmzulegen. Im Frühjahr 2023 hat die EVG mit einem 50-stündigen Warnstreik einen der größten Verkehrsausfälle der jüngeren Vergangenheit ausgelöst.

Erzwingungsstreiks setzen eine Urabstimmung unter den Gewerkschaftsmitgliedern voraus. Stimmen mehr als 75 Prozent zu, ist ein unbefristeter Streik möglich. Solche Streiks können Tage oder Wochen dauern. Beispiel: die GDL-Streiks im Winter 2023/24 erstreckten sich in mehreren Wellen über fast zwei Monate, mit einzelnen Phasen von bis zu sechs Tagen am Stück.

Bei streikwarner.de schalten wir die Ampel auf Rot, sobald eine Urabstimmung läuft oder ein unbefristeter Streik angekündigt ist. Bei mehreren Warnstreiks in kurzer Zeit (Eskalationsmuster) ebenfalls. Bei einer laufenden Tarifrunde mit gerade beendetem Warnstreik oder gescheiterten Verhandlungen steht die Ampel auf Orange. Wer einen Reisetermin in einer ungewöhnlich heißen Phase plant, sollte einen Plan B haben.

Häufige Fragen

Bekomme ich mein Geld bei einem Bahnstreik zurück?

Ja. Wenn Ihre geplante Zugverbindung wegen eines Streiks ausfällt oder Sie Ihre Reise nicht antreten möchten, erstattet die Deutsche Bahn den vollen Fahrpreis – auch bei Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets. Für die Erstattung beantragen Sie das Fahrgastrechte-Formular auf bahn.de innerhalb von drei Monaten.

Bekomme ich Verspätungsentschädigung bei einem Streik?

Ja. Bei einer streikbedingten Verspätung ab 60 Minuten am Zielbahnhof erhalten Sie 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Streiks der eigenen Bahnbeschäftigten gelten nach europäischem Recht ausdrücklich nicht als höhere Gewalt.

Werden auch Sparpreis-Tickets bei einem Bahnstreik erstattet?

Ja. Wenn Ihre konkrete Verbindung streikbedingt ausfällt oder gestrichen ist, ist die Zugbindung des Sparpreises aufgehoben. Sie können entweder einen anderen Zug nehmen oder den vollen Ticketpreis zurückfordern. Das gilt auch für Super-Sparpreise.

Streikt auch die S-Bahn bei einem Bahnstreik?

Das hängt vom Betreiber ab. S-Bahnen, die zur Deutschen Bahn gehören (z. B. S-Bahn Berlin, S-Bahn München, S-Bahn Hamburg, S-Bahn Stuttgart), sind bei Streiks von EVG oder GDL in der Regel mitbetroffen. Privatbetreiber wie die S-Bahn Bremen oder die Münchner S-Bahn-Linien einzelner Wettbewerber können davon abweichen.

Was ist der Unterschied zwischen GDL und EVG?

Die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) vertritt vor allem das Fahrpersonal: Lokführerinnen und Zugbegleiter. Die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) ist die deutlich größere Gewerkschaft und vertritt die Mehrheit der Bahnbeschäftigten in fast allen Bereichen. Die beiden Gewerkschaften verhandeln getrennt – ein Streik der einen muss nicht mit einem Streik der anderen einhergehen.

Wie lange dauert ein Bahnstreik üblicherweise?

Warnstreiks dauern meist zwischen 24 und 48 Stunden. Sie sollen Druck erzeugen, ohne den Betrieb auf Wochen lahmzulegen. Erst wenn Verhandlungen scheitern und in einer Urabstimmung gestreikt wird, sind unbefristete Streiks möglich – diese können mehrere Tage oder im Extremfall Wochen andauern.

Bekomme ich Hotelkosten erstattet, wenn ich wegen Streik nicht weiterfahren kann?

Ja, in zumutbarem Rahmen. Wenn Ihre Reise wegen des Streiks abends unterbrochen wird und eine Weiterfahrt am selben Tag nicht möglich ist, hat die DB eine Betreuungspflicht. Sie können bis 80 Euro Hotelkosten erstattet bekommen – Beleg aufheben und mit dem Fahrgastrechte-Formular einreichen.

Was bedeutet die Friedenspflicht für einen Bahnstreik?

Solange ein Tarifvertrag gilt, dürfen die Tarifparteien zu den darin geregelten Themen nicht streiken (relative Friedenspflicht). Erst wenn der Vertrag ausgelaufen oder rechtmäßig gekündigt ist, sind Warnstreiks zulässig. Während einer Schlichtung greift die Friedenspflicht erneut. Mehr dazu im Ratgeber Friedenspflicht.

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