Streikgeld – wer zahlt was bei einem Arbeitskampf?
Veröffentlicht 30.04.2026 · zuletzt aktualisiert 30.04.2026
Wer streikt, verliert für jeden Streiktag seinen Lohn. Das ist eine einfache, aber harte Regel: ein Streik ist ein Arbeitskampf, kein bezahlter Urlaub. Damit Beschäftigte sich diesen Lohnausfall trotzdem leisten können, gibt es das Streikgeld – eine Leistung der Gewerkschaft an ihre Mitglieder. Der Beitrag erklärt, wie das System funktioniert, wie viel man bekommt und was passiert, wenn man kein Mitglied ist.
Was ist Streikgeld?
Streikgeld ist eine Geldleistung der Gewerkschaft an ihre Mitglieder, die sich an einem genehmigten Streik beteiligen. Es ist keine staatliche Zahlung und keine Lohnersatzleistung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn – sondern eine Solidarleistung aus der Streikkasse, die jede Gewerkschaft aus den Mitgliedsbeiträgen aufbaut.
Das Streikgeld kompensiert den Lohnausfall anteilig, nicht zu 100 Prozent. Mitglieder bekommen typischerweise 60 bis 75 Prozent ihres Nettolohns – genug, um über Streikperioden zu kommen, aber nicht so viel, dass Streiken zur attraktiven Alternative zum Arbeiten würde.
Wie viel wird gezahlt?
Die Höhe ist je Gewerkschaft unterschiedlich geregelt und in den Satzungen festgelegt:
- ver.di: zahlt typischerweise das Zehnfache des Mitgliedsbeitrags pro Streiktag. Wer 30 Euro Monatsbeitrag zahlt, bekommt also 300 Euro pro Streiktag – als Faustregel. Dazu kommen bei längeren Streiks oft Aufstockungen.
- IG Metall: zahlt etwa zwei Drittel des Nettolohns pro Streiktag, gestaffelt nach Mitgliedsdauer.
- GDL: zahlt nach einem Pauschalsystem, basierend auf Mitgliedsdauer und Beitragshöhe; bei Erzwingungsstreiks gibt es Sondersätze.
- GEW und ver.di-SuE: ähnlich wie der Hauptverband, mit spezifischen Regelungen für Erzieher:innen.
- Vereinigung Cockpit (VC) und UFO: hohe Sätze, weil das Bezugslohnniveau im Luftverkehr hoch ist; Streikgeld kann hier mehrere hundert Euro pro Tag erreichen.
Realistische Spanne für den durchschnittlichen Beschäftigten: 50 bis 100 Euro pro Streiktag. Für gut verdienende Berufsgruppen (Pilot:innen, Lokführer:innen mit langen Mitgliedsdauern) deutlich mehr.
Wann wird Streikgeld gezahlt?
Streikgeld wird gezahlt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mitgliedschaft. Die Person ist ordentliches Mitglied der streikführenden Gewerkschaft, die Beiträge sind aktuell.
- Genehmigter Streik. Der Streik wurde von der Gewerkschaft förmlich beschlossen und ist rechtmäßig (also kein wilder Streik).
- Tatsächliche Teilnahme. Die Person hat am Streik teilgenommen – also für die jeweilige Schicht die Arbeit niedergelegt. Eine bloße sympathische Haltung reicht nicht.
- Antragstellung oder automatische Erfassung. Manche Gewerkschaften zahlen automatisch bei nachgewiesener Teilnahme (Streikliste); andere verlangen einen kurzen Antrag.
Die Auszahlung erfolgt meist innerhalb von ein bis vier Wochen nach Streikende, in Ausnahmefällen schneller. Bei langen Erzwingungsstreiks gibt es oft wöchentliche Vorauszahlungen, damit die Mitglieder nicht in Liquiditätsprobleme geraten.
Wartezeit und Beitragsdauer
Eine wichtige Detailregel: viele Gewerkschaften haben eine Wartezeit. Wer erst seit ein paar Wochen Mitglied ist, kann nicht sofort vollwertiges Streikgeld bekommen. Üblich sind:
- Drei Monate Mitgliedsdauer für Anspruch auf Streikgeld bei vielen Gewerkschaften.
- Sechs Monate für volle Leistungen bei einigen Branchen.
- Sondersätze für besonders kurze Mitgliedszeiten – meist niedrigere Beträge.
Diese Regel verhindert, dass Beschäftigte erst Tage vor einem Streik beitreten und dann sofort kassieren. Wer eine Mitgliedschaft erwägt, sollte das im Hinterkopf haben: für eine laufende Tarifrunde mit absehbarem Streik ist es oft schon zu spät.
Müssen Mitglieder Streikgeld versteuern?
Nein. Streikgeld ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Es zählt nicht zu den Einkünften und wird auch nicht in der Lohnsteuer- Bescheinigung ausgewiesen.
Aber: bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) wird der nicht erhaltene Bruttolohn zugrunde gelegt – nicht das Streikgeld. Wer in den Streikperioden krank wird, ist also versicherungsrechtlich so gestellt, als hätte er keinen Lohn bekommen. Bei längeren Streiks können daher Lohnersatzleistungen niedriger ausfallen, wenn sich die Streikperiode in einen Berechnungszeitraum legt.
Die Sozialversicherung selbst läuft während eines Streiks weiter: die Mitgliedschaft in Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen. Beiträge werden für den Streikzeitraum oft von der Gewerkschaft übernommen oder vom Arbeitgeber rückabgewickelt – das hängt von der Konstellation ab.
Was passiert ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft?
Beschäftigte, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind, haben drei Optionen, wenn ihre Kolleg:innen streiken:
- Mitstreiken ohne Streikgeld. Sie können sich am Streik beteiligen – das ist legal. Aber Sie bekommen weder Lohn noch Streikgeld. Ein Tag Streik ohne Mitgliedschaft kostet Sie netto Ihren vollen Tageslohn.
- Arbeiten gehen. Sie können regulär arbeiten – das ist ebenfalls legal. Niemand darf Sie zum Streik zwingen, weder Gewerkschaft noch Kolleg:innen. Sie verdienen Ihren normalen Lohn.
- Mitgliedschaft sofort abschließen. Achtung: die Wartezeit greift in der Regel. Eine späte Mitgliedschaft hilft also nicht sofort, sondern erst bei der nächsten Tarifrunde.
Die Beschäftigten ohne Mitgliedschaft profitieren am Ende trotzdem vom Tarifabschluss – die Lohnerhöhungen gelten meist für alle tarifgebundenen Mitarbeitenden, unabhängig von der Gewerkschafts- zugehörigkeit. Das ist das klassische Trittbrett-Problem der Tarifautonomie und eines der Argumente für eine Mitgliedschaft.
Streikgeld vs. Lohnfortzahlung
Eine häufige Frage: kann der Arbeitgeber für die Streiktage Lohn zahlen, wenn er das gerne möchte? Antwort: theoretisch ja, praktisch fast nie. Während eines rechtmäßigen Streiks ruht das Arbeitsverhältnis – der Arbeitgeber hat keine Lohnzahlungspflicht und sieht sich juristisch eher verpflichtet, nicht zu zahlen, um den Streik nicht zu konterkarieren.
In der Praxis spielen drei Instrumente zusammen, um die finanzielle Belastung über mehrere Streiktage zu mildern:
- Streikgeld der Gewerkschaft (für Mitglieder).
- Solidaritätsfonds in einzelnen Branchen (z. B. Solidaritäts-Kassen kleinerer Betriebe).
- Sparrücklagen der einzelnen Mitarbeitenden – bei langen Erzwingungsstreiks ein realistischer Faktor.
Wer eine Mitgliedschaft erwägt, sollte die Streikgeld-Regelung der jeweiligen Gewerkschaft im Detail prüfen. Die Höhe macht über lange Streikperioden hinweg einen großen Unterschied.
Beispiel: Streikkosten in einer Tarifrunde
Ein typisches Beispiel: ein Beschäftigter mit 3.000 Euro Bruttolohn (ca. 2.000 Euro netto) nimmt an drei Warnstreik-Tagen in einer Tarifrunde teil.
- Lohnausfall: ca. 270 Euro netto pro Streiktag (bei 22 Arbeitstagen pro Monat). Drei Tage = 810 Euro.
- Streikgeld bei Mitgliedschaft: ca. 70 Euro pro Tag (z. B. bei einem Mitgliedsbeitrag von 30 Euro/Monat × 10 = 300 Euro pro Monat Streikgeld bei längeren Streiks, oder pauschal pro Tag im Warnstreik-Fall).
- Netto-Verlust mit Streikgeld: rund 600 Euro.
- Netto-Verlust ohne Streikgeld: 810 Euro.
Bei einem mehrwöchigen Erzwingungsstreik wird der Unterschied deutlich größer – Streikgeld kann dann tausende Euro Differenz ausmachen.