Tarifvertrag der Länder (TV-L)
Bundesweit (ohne Hessen): In Kraft, Laufzeit bis 31.01.2028 (644 Tage)
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Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) ist nach dem TVöD der zweitgrößte Tarifvertrag in Deutschland. Er gilt für rund 1,1 Millionen Beschäftigte der 15 Bundesländer (alle außer Hessen, das seit 2004 einen eigenen Tarifvertrag hat) – darunter Lehrer:innen, Verwaltungsbeschäftigte, Beschäftigte an Hochschulen und Universitätskliniken, Polizeitarifbeschäftigte und Justiz mitarbeiter:innen.
Verhandelt wird zwischen einer Tarifgemeinschaft mehrerer Gewerkschaften (ver.di, GEW, IG BAU, GdP, dbb tarifunion) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Beamtinnen und Beamte werden nicht direkt vom TV-L erfasst, ihre Besoldung wird aber typischerweise zeitnah und in vergleichbarer Höhe übernommen.
Worum es im aktuellen Tarifkonflikt geht
Die Tarifrunde 2025/26 ist abgeschlossen: Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifparteien nach drei Verhandlungsrunden ohne Schlichtung. Der neue Vertrag läuft 27 Monate – bis zum 31. Januar 2028 – und bringt eine Gesamterhöhung von 5,8 Prozent in drei Stufen:
- ab April 2026: +2,8 Prozent, mindestens 100 Euro
- ab März 2027: +2,0 Prozent
- ab Januar 2028: +1,0 Prozent
Während der Laufzeit gilt Friedenspflicht. Die nächste reguläre Tarifrunde startet voraussichtlich im Herbst 2027.
Wen ein Streik betrifft
Wenn der TV-L streikt, sind die direkt sichtbaren Auswirkungen Lehrer:innen-Streiks an Schulen (insbesondere bei den tarifbeschäftigten Lehrkräften – verbeamtete Lehrer:innen dürfen nicht streiken), Verwaltungsausfall in Landesbehörden und Streiks an Universitätskliniken im nichtärztlichen Bereich.
Ärzt:innen an Universitätskliniken haben mit dem TV-Ärzte/TdL einen eigenen Tarifvertrag, der separat vom Marburger Bund verhandelt wird – TV-L-Streiks treffen sie nicht direkt.
Hessen ist von TV-L-Streiks ausgenommen, da das Land seinen eigenen Tarifvertrag (TV-H) hat.
Streikhistorie
TV-L-Tarifrunden sind weniger streikintensiv als TVöD oder TV-N, weil ein großer Teil der Beschäftigten verbeamtet ist und nicht streiken darf:
- 2017: Mehrere Warnstreiks an Schulen und in der Verwaltung; zentrale Forderung war die Übernahme des TVöD-Niveaus.
- 2021: Tarifrunde unter Corona-Bedingungen, kurze Streiks.
- 2023: Einigung nach mehreren Verhandlungsrunden ohne Vollstreik.
- 2025/26: Verhandlungsende ohne Schlichtung am 14. Februar 2026, kürzeste Tarifrunde seit Jahren.
Solange der laufende Tarifvertrag bis Januar 2028 gilt, ist mit TV-L-Streiks nicht zu rechnen.
Hintergrundtext zuletzt geprüft: 2026-04-25
Regionen · 1
| Region | Typ | Ampel | Laufzeit-Ende | Link |
|---|---|---|---|---|
| Bundesweit (ohne Hessen) ★ | bundesweit | Grün | 31.1.2028 | → |
Zeitleiste
- 14.02.2026 in kraft
Abschluss 14.02.2026 in Kraft. Erste Entgeltstufe ab 01.04.2026. Nächste Runde erst zum Laufzeitende 01/2028.
Quelle - 14.02.2026 abgeschlossen
5,8% in drei Stufen (2,8%/min. 100€ ab 04/2026, 2,0% ab 03/2027, 1,0% ab 01/2028), 27 Monate Laufzeit.
Quelle - 09.12.2023 abgeschlossen
Inflationsausgleichsprämie 3.000€, Sockel 200€ ab 11/2024, +5,5% ab 02/2025; Laufzeit bis 31.10.2025.
Quelle - 29.11.2021 abgeschlossen
Corona-Sonderzahlung 1.300€ (Azubis 650€), +2,8% ab 12/2022, Laufzeit 24 Monate bis 30.09.2023.
Quelle