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Stand · 27. April 2026
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Tarifvertrag der Länder (TV-L)

Bundesweit (ohne Hessen): In Kraft, Laufzeit bis 31.01.2028 (644 Tage)

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Branche
Öffentlicher Dienst – Länder
Gewerkschaft
ver.di / GEW / GdP / dbb tarifunion
Arbeitgeber
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
Regionen
1

Tarifvertrag und Verhandlungspartner

Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) ist nach dem TVöD der zweitgrößte Tarifvertrag in Deutschland. Er gilt für rund 1,1 Millionen Beschäftigte der 15 Bundesländer (alle außer Hessen, das seit 2004 einen eigenen Tarifvertrag hat) – darunter Lehrer:innen, Verwaltungs­beschäftigte, Beschäftigte an Hochschulen und Universitätskliniken, Polizei­tarif­beschäftigte und Justiz­ mitarbeiter:innen.

Verhandelt wird zwischen einer Tarifgemeinschaft mehrerer Gewerkschaften (ver.di, GEW, IG BAU, GdP, dbb tarifunion) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Beamtinnen und Beamte werden nicht direkt vom TV-L erfasst, ihre Besoldung wird aber typischerweise zeitnah und in vergleichbarer Höhe übernommen.

Worum es im aktuellen Tarifkonflikt geht

Die Tarifrunde 2025/26 ist abgeschlossen: Am 14. Februar 2026 einigten sich die Tarifparteien nach drei Verhandlungsrunden ohne Schlichtung. Der neue Vertrag läuft 27 Monate – bis zum 31. Januar 2028 – und bringt eine Gesamterhöhung von 5,8 Prozent in drei Stufen:

  • ab April 2026: +2,8 Prozent, mindestens 100 Euro
  • ab März 2027: +2,0 Prozent
  • ab Januar 2028: +1,0 Prozent

Während der Laufzeit gilt Friedenspflicht. Die nächste reguläre Tarifrunde startet voraussichtlich im Herbst 2027.

Wen ein Streik betrifft

Wenn der TV-L streikt, sind die direkt sichtbaren Auswirkungen Lehrer:innen-Streiks an Schulen (insbesondere bei den tarifbeschäftigten Lehrkräften – verbeamtete Lehrer:innen dürfen nicht streiken), Verwaltungs­ausfall in Landes­behörden und Streiks an Universitätskliniken im nichtärztlichen Bereich.

Ärzt:innen an Universitätskliniken haben mit dem TV-Ärzte/TdL einen eigenen Tarifvertrag, der separat vom Marburger Bund verhandelt wird – TV-L-Streiks treffen sie nicht direkt.

Hessen ist von TV-L-Streiks ausgenommen, da das Land seinen eigenen Tarifvertrag (TV-H) hat.

Streikhistorie

TV-L-Tarifrunden sind weniger streikintensiv als TVöD oder TV-N, weil ein großer Teil der Beschäftigten verbeamtet ist und nicht streiken darf:

  • 2017: Mehrere Warnstreiks an Schulen und in der Verwaltung; zentrale Forderung war die Übernahme des TVöD-Niveaus.
  • 2021: Tarifrunde unter Corona-Bedingungen, kurze Streiks.
  • 2023: Einigung nach mehreren Verhandlungs­runden ohne Vollstreik.
  • 2025/26: Verhandlungsende ohne Schlichtung am 14. Februar 2026, kürzeste Tarifrunde seit Jahren.

Solange der laufende Tarifvertrag bis Januar 2028 gilt, ist mit TV-L-Streiks nicht zu rechnen.

Hintergrundtext zuletzt geprüft: 2026-04-25

Regionen · 1

RegionTypAmpelLaufzeit-EndeLink
Bundesweit (ohne Hessen) bundesweitGrün31.1.2028

Zeitleiste

  1. 14.02.2026 in kraft

    Abschluss 14.02.2026 in Kraft. Erste Entgeltstufe ab 01.04.2026. Nächste Runde erst zum Laufzeitende 01/2028.

    Quelle
  2. 14.02.2026 abgeschlossen

    5,8% in drei Stufen (2,8%/min. 100€ ab 04/2026, 2,0% ab 03/2027, 1,0% ab 01/2028), 27 Monate Laufzeit.

    Quelle
  3. 09.12.2023 abgeschlossen

    Inflationsausgleichsprämie 3.000€, Sockel 200€ ab 11/2024, +5,5% ab 02/2025; Laufzeit bis 31.10.2025.

    Quelle
  4. 29.11.2021 abgeschlossen

    Corona-Sonderzahlung 1.300€ (Azubis 650€), +2,8% ab 12/2022, Laufzeit 24 Monate bis 30.09.2023.

    Quelle

Quellen

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