Schlichtung im Tarifrecht – Wer schlichtet, wann ist sie bindend?
Veröffentlicht 30.04.2026 · zuletzt aktualisiert 30.04.2026
In manchen Tarifkonflikten kommt der Punkt, an dem keine Verhandlung mehr weiterführt, aber niemand wirklich in einen mehrwöchigen Vollstreik will. An diesem Punkt setzt die Schlichtung an: ein formales Verfahren, das von außen vermittelt – ohne dass eine Streikrolle den Konflikt entscheiden muss.
Was ist eine Schlichtung?
Eine Schlichtung ist ein vereinbartes Verfahren zur Lösung festgefahrener Tarifkonflikte. Unparteiische Schlichter:innen erarbeiten innerhalb einer festgelegten Frist eine Empfehlung, die beide Tarifparteien dann annehmen oder ablehnen können. Das Ziel: einen Erzwingungsstreik vermeiden, ohne dass eine Seite gesichtswahrend einlenken muss.
Während der Schlichtung greift die Friedenspflicht erneut: Streiks sind in dieser Phase nicht zulässig. Das gibt allen Beteiligten Ruhe für den Verhandlungsprozess. Erst wenn die Schlichtung gescheitert ist – also kein Spruch zustande kommt oder eine Seite den Spruch ablehnt –, sind Streiks wieder möglich.
Freiwillig oder vereinbart?
In Deutschland gilt: eine Schlichtung greift nur, wenn die Tarifparteien sie zuvor in einem Schlichtungsabkommen vereinbart haben. Eine generelle gesetzliche Schlichtungspflicht gibt es nicht.
Tarifverträge mit Schlichtungsabkommen finden sich häufig in den großen Tarifgebieten:
- Öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L): feste Schlichtungsregeln, jeweils mit zwei Schlichter:innen pro Seite plus Vorsitzendem.
- Deutsche Bahn: GDL und EVG haben eigene Schlichtungsregeln, die in vielen Tarifrunden zum Einsatz kamen.
- Luftverkehr: Schlichtungen bei Lufthansa und einigen anderen Airlines sind mehrfach durchgeführt worden.
- Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE): ein Schlichtungsabkommen besteht; der berühmte Schlichterspruch von 2015 mündete in einer Tarifeinigung.
In kleineren Branchen ohne Schlichtungsabkommen geht es ohne Vermittlung: entweder einigen sich die Parteien selbst, oder es wird gestreikt.
Wer schlichtet?
Schlichter:innen werden von beiden Tarifparteien einvernehmlich benannt. Üblich ist eine Konstellation mit zwei Schlichter:innen – einer von der Gewerkschaftsseite vorgeschlagen, einer von der Arbeitgeberseite. Manche Verfahren sehen zusätzlich einen neutralen Vorsitzenden vor, der bei Patt-Situationen entscheidet.
Typische Profile von Schlichter:innen:
- ehemalige Politiker:innen (auf Bundes- oder Landesebene),
- Arbeitsrichter:innen oder ehemalige Verfassungsrichter:innen,
- erfahrene Wirtschafts- oder Gewerkschaftsfunktionäre,
- bei Branchen mit hoher Komplexität: Expert:innen aus Forschung oder Beratung.
Bekannte Schlichter aus der jüngeren Vergangenheit: Heide Pfarr und Ole von Beust beim ÖPNV 2018, Bodo Ramelow bei der GDL 2014, Henning Voscherau und Heiner Geißler bei diversen Schlichtungen ab Mitte der 2000er.
Ablauf einer Schlichtung
Eine Schlichtung läuft typischerweise in fünf Schritten ab:
- Anrufung. Eine der Tarifparteien – meist die, die einen Erzwingungsstreik vermeiden möchte – ruft die Schlichtung formal an. In manchen Tarifgebieten ist die Anrufung an Bedingungen geknüpft (z. B. eine bestimmte Anzahl gescheiterter Verhandlungsrunden).
- Schlichter benennen. Beide Seiten benennen jeweils einen oder mehrere Schlichter:innen. Bei Patt-Situationen wird ein neutraler Vorsitzender bestimmt – oft per Losentscheid aus einer vorab abgestimmten Liste.
- Verhandlungsphase. Die Schlichter:innen führen Gespräche mit beiden Seiten, getrennt und gemeinsam. Diese Phase dauert typischerweise ein bis drei Wochen. Während dieser Zeit greift die Friedenspflicht – kein Streik möglich.
- Schlichterspruch. Am Ende formulieren die Schlichter:innen einen Kompromissvorschlag in Form eines Spruchs. Dieser Spruch ist eine Empfehlung – keine bindende Entscheidung.
- Annahme oder Ablehnung. Die Tarifparteien beraten in ihren Gremien. Wird der Spruch von beiden Seiten angenommen, ist die Tarifrunde beendet. Lehnt eine Seite ab, kann die Gewerkschaft eine Urabstimmung über einen Erzwingungsstreik einleiten.
Wie verbindlich ist ein Schlichterspruch?
Die kurze Antwort: nicht direkt. Ein Schlichterspruch ist eine Empfehlung, kein Urteil. Beide Tarifparteien können ihn annehmen oder ablehnen.
Die längere Antwort: in der Praxis hat ein Schlichterspruch ein hohes politisches Gewicht. Wer ihn ablehnt, muss öffentlich begründen, warum die unparteiische Empfehlung unzureichend war. Das ist nicht unmöglich, kostet aber Verhandlungskapital. Daher folgen die meisten Schlichtungen am Ende einem Annahme-Pfad.
Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: einige Schlichtungsabkommen sehen eine Empfehlung beider Schlichter vor. Wenn beide Schlichter (also auch der von der gegnerischen Seite benannte) sich auf einen Spruch einigen, ist der politische Druck zur Annahme besonders hoch. Bei einer einseitigen Empfehlung – nur ein Schlichter für, einer dagegen – ist die Bindungswirkung deutlich schwächer.
Friedenspflicht während der Schlichtung
Während einer laufenden Schlichtung gilt die absolute Friedenspflicht – Arbeitskampfmaßnahmen sind nicht zulässig. Diese Regel ist im Schlichtungsabkommen verankert und bewusst gesetzt: die Schlichter:innen sollen in Ruhe arbeiten können, ohne dass parallel gestreikt wird.
Wer während der Schlichtung trotzdem streikt, verstößt gegen das Schlichtungsabkommen. Die Folgen können Schadensersatzansprüche der Arbeitgeberseite und der Verlust der Tariffähigkeit sein. In der Praxis kommt das fast nie vor – die Disziplin der Tarifgewerkschaften in Schlichtungsphasen ist hoch.
Wenn die Schlichtung gescheitert ist – also kein Spruch zustande kommt oder der Spruch von einer Seite abgelehnt wird – endet die Friedenspflicht. Erzwingungsstreiks sind dann nach einer Urabstimmung möglich. Mehr dazu im Ratgeber Warnstreik vs. Erzwingungsstreik.
Beispiele aus der Praxis
Schlichtung TVöD-SuE 2015. Nach vier Wochen Streik im Sozial- und Erziehungsdienst wurde eine Schlichtungskommission unter Leitung von Herta Däubler-Gmelin und Georg Milbradt eingesetzt. Der Spruch sah deutliche Aufwertungen für Erzieher:innen vor und wurde von ver.di- Mitgliedern in einer Urabstimmung knapp abgelehnt – am Ende einigte man sich aber dennoch in Anlehnung an den Schlichterspruch.
Schlichtung GDL bei der DB 2015. Nach den GDL-Streiks 2014/15 wurde eine Schlichtung unter Bodo Ramelow und Matthias Platzeck durchgeführt. Der Spruch wurde angenommen, beendete den Konflikt um das Tarifeinheitsgesetz.
Schlichtung TVöD 2023. Nach mehreren Warnstreiks und einem Verhandlungsabbruch wurde unter Hans-Henning Lühr und Karl-Josef Laumann geschlichtet. Der Spruch sah eine umfangreiche Inflationsausgleichsprämie und eine moderate Tabellen-Erhöhung vor – und wurde nach einer ver.di-Urabstimmung angenommen.
Was Reisende und Beschäftigte wissen sollten
Aus Sicht von Außenstehenden ist eine laufende Schlichtung eine gute Nachricht: für die Dauer der Schlichtung wird nicht gestreikt. Wer in dieser Phase Reisetermine oder wichtige Termine plant, kann zuverlässig kalkulieren – Vorausgesetzt, die Schlichtung dauert tatsächlich noch an.
Auf streikwarner.de signalisiert die Ampel Orange in einer Tarifrunde, in der eine Schlichtung läuft oder die zur Schlichtung bewegt wurde. Sobald der Schlichterspruch vorliegt und von einer Seite abgelehnt wird, kann die Ampel auf Rot springen.